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FLINTA* und queere Schutzsuchende auf der Flucht

Es ist 8. März und damit feministischer Kampftag! Wie jedes Jahr gehen FLINTA* und queere Menschen weltweit auf die Straße und protestieren für Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen.

Für uns es ist wichtig, diesen Tag nicht als „internationalen Frauentag“ sondern als „Kampftag” zu verstehen, da dieser Begriff inklusiver ist, weil alle Personengruppen einschließt, die unter dem System des Patriarchats leiden. Denn betroffen sind alle: FLINTA*, Frauen, Lesben, intergeschlechtlich geborene, nicht-binaere, transgeschlechtliche und agender Personen sowie queere Menschen, also Personen, mit einer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität jenseits der heterosexuellen Norm. Um eine wirklich gleichberechtigte und freie Gesellschaft zu erkämpfen, müssen diese verschiedenen Perspektiven in einem queerfeministischen Kampf vereint und sichtbar gemacht werden.

Auch auf der Flucht spielen die Perspektiven und Diskriminierungserfahrungen von FLINTA* und queeren Schutzsuchenden eine Rolle. Sie haben Einfluss auf die Gründe, warum Menschen fliehen, welche Erfahrungen auf der Flucht gemacht werden und auch darauf, wie Asyl beantragt werden kann.

Schätzungsweise etwa fünf Prozent aller flüchtenden Menschen weltweit sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität auf der Flucht. Etwa die Hälfte aller People on the Move weltweit sind FLINTA*.

FLUCHTGRÜNDE

FLINTA* und queere Flüchtende sind nicht nur von Kriegen, Armut oder Umweltkatastrophen bedroht, sondern fliehen zudem auch vor Bedrohungen, die sich auf ihr Geschlecht, Gender oder sexuelle Orientierung beziehen. FLINTA* und Queers sind also von spezifischen Formen von Gewalt und Unterdrückung betroffen. Dazu zählen Gewalt im häuslichen Bereich, Anfeindungen oder Todesdrohungen aufgrund der sexuellen Orientierung, Zwangsverheiratungen, sogenannte Ehrenmorde, Genitalverstümmelung, sexualisierte Gewalt und Vergewaltigung, Witwenverbrennungen, Zwangssterilisierungen oder erzwungene Abtreibungen sowie Verfolgung aufgrund der Geschlechtsidentität.

Für queere Menschen ist das Anerkennen der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität teils ein lebenslanger und komplexer Prozess. In Ländern wie Afghanistan, Iran oder Pakistan werden Queers kriminalisiert. Ihnen drohen gesellschaftliche Ausgrenzung und Bedrohung, auch durch die eigene Familie, sowie institutionelle Diskriminierung und Verfolgung, wie durch Haftstrafen und Gewalt seitens der Polizei, die bis zu Vergewaltigung und Folter gehen kann. Für viele Betroffene bedeutet dies, die Geheimhaltung des eigenen Queer-Seins auch vor engen vertrauten Personen und das Leben in ständiger Angst.

Fluchtgründe von FLINTA* und queeren Schutzsuchenden sind divers, wie die Gruppe an Personen, die sich hinter diesen Begriffen verbirgt. Was sie eint ist, dass sie sich aufgrund ihrer erhöhten Vulnerabilität, struktureller Diskriminierung, Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung in den Herkunftsländern auf die Flucht begeben und dabei auch besonderen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt sind.

WÄHREND DER FLUCHT

Sowohl FLINTA* als auch queere Schutzsuchende sind auf der Flucht Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt und deshalb besonders schutzbedürftig: die Fluchterfahrung als solche, Sexismus und sexualisierte Gewalt, Verbot der geschlechtlichen und sexuellen Selbstbestimmung und Rassismus in den Ankunftsländern. Diese spezifischen Bedrohungen und besonderen Bedürfnisse können die Flucht von FLINTA* und queeren Schutzsuchenden zusätzlich erschweren.

Die Diskriminierungsverhältnisse von FLINTA* und queeren Schutzsuchenden laufen dabei nicht parallel ab, sondern sind ineinander verwoben und stehen in Wechselwirkung zueinander. So sind beispielsweise insbesondere weiblich gelesene People on the Move einem erhöhten Risiko von sexualisierter Gewalt auf ihrem Weg ausgesetzt. Im Gegensatz zu einer großen Gruppe single men* sind in der bosnischen Grenzregion kaum weiblich gelesene Personen allein unterwegs. Frauen oder als weiblich gelesene Personen bewegen sich im Kreis einer Familie oder schließen sich einer Gruppe an, geben sich als Ehefrauen oder Cousinen aus, um auf dem Weg  vor Übergriffen geschützter zu sein.

Eine weitere Schwierigkeit stellt der prekäre Zugang zu sanitären Anlagen dar. Sofern überhaupt sanitäre Anlagen zugänglich sind, sind diese nicht immer nach Geschlechtern getrennt. Weiblich gelesene Menschen berichten davon, dass sie in Camps beim Duschen beobachtet wurden oder sich nachts aus Angst vor Übergriffen nicht trauten auf die Toilette zu gehen. Zusätzlich kann die Menstruation auf der Flucht eine Belastung sein, wenn Menstruationsprodukte fehlen oder es keine Orte zum Wechseln dieser gibt.

Frauen sind auch auf dem Weg nach Europa besonders für Care- und Repro-Arbeiten zuständig. Sie kümmern sich um Kinder und ältere Familienangehörige. Zum Teil sind sie daher weniger flexibel und mobil. In manchen Fällen können familiäre Verpflichtung auch ein Hinderungsgrund sein, sich überhaupt auf den Weg zu machen. Dies erklärt auch die große Anzahl an männlich gelesenen Personen, die alleine auf der Flucht sind.

Schwangerschaft und Stillen sind zwei weitere Herausforderungen auf der Flucht. Zum einen fehlt ausreichende ärztliche Versorgung durch Gynäkolog:innen. Um FLINTA* Ansprechpersonen zu bieten, sind die medizinischen Teams an der bosnischen Grenze immer auch mit weiblich gelesenen Ärzt:innen besetzt. Eine fachgerechte gynäkologische Untersuchung ist in den Squats jedoch nur schwierig durchzuführen. Durch die Illegalisierung von Flüchtenden ist auch keine Untersuchung in einer ärztlichen Praxis möglich. Im letzten Sommer benötigten Stillende in der bosnischen Grenzregion besonders viel Milchpulver, da sie aufgrund der eigenen starken Mangelernährung ihre Babys nicht mehr stillen konnten.

Nachdem queere Schutzsuchende aus ihrem Herkunftsland vor Verfolgung geflohen sind, erfahren sie teilweise massive Gewalt auf der Flucht. Auch in den Ankunftsländern sind queere Schutzsuchende nicht sicher vor weiterer Unterdrückung und Diskriminierung. So ist es beispielsweise trans* Frauen nicht möglich in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Camps die Toilette mit anderen Frauen zu benutzen.

ASYL

Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ist gesetzlich laut der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU und Paragraph 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG eigentlich ein anerkannter Asylgrund in der EU. Menschen, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt, oder  diskriminiert werden, oder Gefahr droht, haben laut Gesetz ein Recht auf Asyl. Denn in diesen Fällen besteht eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte. Deshalb ist es sehr wichtig, dass betroffene Personen ihren tatsächlichen Fluchtgrund und ihre dazugehörigen Erfahrungen in ihrem Asylverfahren glaubhaft machen. Jedoch birgt die Realität, auch wenn queere Geflüchtete nach Deutschland gelangt sind, immense bürokratische und emotionale Hürden.

In Deutschland sind seit 2005 genderspezifische und nicht-staatliche Verfolgung als Gründe für eine Schutzgewährung anerkannt. In der Realität ist das  jedoch oft schwierig, da sich diese Formen von Gewalt eher im privaten Bereich abspielen, nicht so einfach zu beweisen sind  und sehr intime Lebensbereiche der Menschen betreffen, über die es schwer sein kann bei der Anhörung zu sprechen. Viele FLINTA* und queere Schutzsuchende wissen zudem auch nicht, dass genderspezifische Gewalt einen anerkannten Fluchtgrund darstellt.

Die gewaltvollen und diskriminierenden Erfahrungen verbindend mit den traumatisierenden Erfahrungen auf der Flucht, machen es queeren Flüchtenden im Rahmen ihres Asylverfahrens umso schwerer in den sogenannten Interviews beim Bundesamt für Migration für Flüchtlinge (BaMF) ihre eigene sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität „darzulegen“. Unabhängig des kritischen Aktes des „Beweisens“ des Queer-Seins oder dem Erleben von Gewalt im privaten Bereich, stellt diese Situation eine enorme psychische Belastung für die Schutzsuchenden dar, weil die eigenen traumatisierenden Erfahrungen konkret, nicht widersprüchlich und möglichst detailreich dargelegt werden sollen. Trotz detailreicher Schilderung des Schicksals bekommen viele queere Flüchtende negative Bescheide, auf die mit Folgeverfahren und Klage zur Zweit- und Drittanhörung geantwortet werden kann. Aufgrund von Übersetzungsschwierigkeiten, der komplexen Bürokratie und den rechtlichen Vorgängen in Deutschland, sind queere Geflüchtete demnach auf spezifische Beratungsangebote und Unterstützung von Organisationen, wie dem QueerRefugeesNetwork Leipzig (RosaLinde e.V.), angewiesen.

Wie auch in der patriarchalen Gesellschaft generell werden auch im Kontext „Flucht“ die Lebensrealitäten von FLINTA* und queeren Schutzsuchenden nicht ausreichend gesehen und beachtet.  Deshalb sind wir für die erhöhte Sichtbarmachung und Sensibilität für die spezifischen Problemlagen von FLINTA* und queeren Menschen auf der Flucht, welche mit Blick auf strukturelle und gesellschaftliche Umstände bekämpft werden müssen. Eine Sensibilisierung für die genderspezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen ist für Menschen, die mit People on the Move arbeiten, unabdingbar.

Unterschiedliche Organisationen stellen aufgrund der besonderen Situation von FLINTA* und Queers verschiedene Forderungen, um die Situation dieser Gruppen zu verbessern. So fordern Women in Exile ein Ende der Unterbringung in Lagern, da beispielsweise weiblich gelesene Personen mit Kindern dort zu den gefährdeten Personen zählen. Das Bündnis Feminist Asylum fordert ein vereinfachtes Asylverfahren für FLINTA* und queere Schutzsuchende mit der Begründung, dass diese in einem viel größeren Maß struktureller Gewalt ausgesetzt sind. Auf ihrer Website können alle noch bis zum 22.05.2022 die laufende Petition unterzeichnen, die dann an die Europäische Kommission übergeben wird.

Fußnoten:

*: Das Sternchen steht für alle Menschen, die sich jenseits, zwischen oder nicht der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit einordnen.

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