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Strategische Prozessführung gegen Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen

Illegale Pushbacks sind auch auf der so genannten Balkanroute zu einer systematischen Methode grundlegender Menschenrechtsverletzungen geworden. Durch Gespräche mit People on the Move (PoM) hat das Border Violence Monitoring Network (BVMN) in den letzten Jahren Tausende Pushbacks dokumentiert. In den Medien wurde darüber berichtet. Regierungen und alle Interessierten konnten sich hierzu informieren. Und trotzdem mangelt es an rechtlichen Maßnahmen um aus diesen dokumentierten Menschenrechtsverletzungen Konsequenzen ziehen zu können. Deshalb bot das BVMN im Juli 2022 ein Training zur strategischen Prozessführung an. Aktivist:innen, die in diesem Bereich tätig sind, wurden darin geschult, PoM zu identifizieren, die bereit wären ihre Fälle als strategischer Gerichtsprozesse zu führen. Unter anderem wurde besprochen, wie nützliche Beweise gesammelt werden können, um gegen die Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Blindspots nahm an der Schulung teil und sprach mit den Ausbildenden. Daraus ist ein Youtube-Video mit Nikola Kovačević, entstanden in dem er erläutert, welche Rechte betroffen sind wenn es zu einem Pushback kommt. Außerdem erzählt Antonia Pindulić im folgenden Interview über Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverletzungen in Kroatien.

„Balkan Route“: Was bedeutet „Pushback“ und welche Rechte sind davon betroffen?

Blindspots: An der kroatischen Grenze zu Bosnien und Serbien kommt es seit Jahren täglich zu gewaltsamen Pushbacks. Die Grenzpolizei stoppt ganze Gruppen von PoM, sie schränken ihre Freiheiten willkürlich ein und verletzen grundlegende Prinzipien der Rechststaatlichkeit. Als Inhaftierte werden sie nicht über die Gründe ihrer Festnahme informiert. Sie erhalten keinen Zugang zu Anwält:innen, Dolmetscher:innen oder Ärzt:innen. Es gibt keine einstweiligen Verfügungen und somit auch keine Rechtsverfahren. Stattdessen werden PoM systematisch Opfer von extremer Gewalt und Misshandlung durch die Grenzpolizei. Ohne individuelle Prüfung der Asylgründe, ohne Zugang zur Justiz und ohne Beachtung des internationalen Grundsatzes der „Nichtzurückweisung“ werden sie schließlich gegen ihren Willen kollektiv nach Bosnien oder Serbien abgeschoben. All dies ist illegal. Welche Erklärungen sehen Sie für diese anhaltenden Menschenrechtsverletzungen?

Antonia Pindulić: Es gibt keine Gründe, die die Gräueltaten, die an den Außengrenzen (und vielen Binnengrenzen) der EU systematisch an Zivilist:innen begangen werden, auch nur annähernd rechtfertigen würden. Was wir an der kroatischen Grenze (und vielen anderen) erleben, ist das Versagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten. Stattdessen gehen die größten und schwersten Menschenrechtsverletzungen und Folterungen nun schon seit sieben Jahren weiter. Die Opfer dieser systematischen, grausamen Praktiken sind Menschen in Not: Schutzsuchende, darunter auch Kinder.

Blindspots: Offenbar müssen sich die Grenzpolizist:innen oder ihre Staaten relativ selten vor Gericht verantworten. Angesichts der systematischen Gewalt und der extremen Häufigkeit illegaler Pushbacks ist es erstaunlich, dass es nicht häufiger zu Strafanzeigen und Prozessen kommt. Wir wissen nur von je einem Fall gegen Slowenien, Serbien und Mazedonien, drei Fällen gegen Kroatien und etwa 20 gegen Ungarn. Wie kommt es dazu, dass die Grenzpolizei scheinbar ungestraft handeln kann?

Antonia Pindulić: Die Praxis der Pushbacks konnte sich in Kroatien so etablieren, da die meisten Opfer keine materiellen Beweise haben: ihre Telefone werden zerstört oder gestohlen, ebenso wie ihre anderen Habseligkeiten. Diese Verbrechen geschehen in den Wäldern in unzugänglichen Grenzgebieten. Außerdem trauen sich die Opfer in der Regel nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, weil sie befürchten dadurch noch größere Repressionen zu erleiden. Und schließlich sind uns selbst dann, wenn die Opfer nach den Verstößen ein Strafverfahren einleiten, keine Fälle bekannt, die nach festgelegten Kriterien als wirksame Untersuchung gelten würden. Obwohl es zahlreiche Anschuldigungen wegen Folter und Gewalt und unseres Wissens mindestens 20 Strafanzeigen wegen illegaler Ausweisung und/oder Gewalt gegen PoM gab, wurde keine Anklage erhoben und dementsprechend wurden in keinem der gemeldeten Fälle die Täter:innen identifiziert, verfolgt oder bestraft.

Blindspots: Sie verfolgen die rechtlichen Entwicklungen und die Rechtsprechung in Bezug auf Pushbacks auf dem Balkan, insbesondere in Kroatien, schon seit langem. Was war für Sie als Anwältin ein besonderes Highlight und was war der Tiefpunkt in den letzten Jahren?

Antonia Pindulić: Der größte Höhepunkt in der Rechtsprechung war das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall von Madina Hussiny. Das war ein langer und harter juristischer Kampf für die Familie, ihren Anwalt und unser Zentrum für Friedensstudien (Centre for Peace Studies – CPS). Wir freuen uns sehr, dass er mit einem kleinen Stück Gerechtigkeit endete, in dem der EGMR Verletzungen von fünf Rechten feststellte, die durch Europäische Menschenrechtskonvention unter Schutz stehen. Das war ein großer Schritt, denn vier Jahre lang hat sich die Regierung jeglicher Verantwortung entzogen. Es ist auch ein großer Schritt für die Anerkennung von Menschenrechtsverletzungen gegenüber PoM in Kroatien im Allgemeinen. Der Fall hat gezeigt, dass die kroatische Polizei kollektive Ausweisungen und andere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden begeht – wie in Tausenden von Zeug:innenaussagen, Fotos, Videos, medizinischen Unterlagen, Berichten von inländischen und internationalen Organisationen, Institutionen und Medien dokumentiert. Und es könnte ein wichtiger Schritt nach vorne sein, für die Menschenrechte von PoM in Kroatien und für die Rechtsstaatlichkeit, sollte die Regierung nun Schritte unternehmen, um die systematische Praxis der Pushbacks zu beenden, wie sie es im Zuge der Umsetzung des Urteils tun sollte.

Leider fällt es mir schwer, den Tiefpunkt der juristischen Verfahren in Bezug auf die Verletzung der Rechte von PoM, zu benennen – es gab so viele. Jede Ablehnung einer Strafanzeige wegen kollektiver Vertreibung und Folter von Schutzsuchenden ist ein Tiefpunkt für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit.

Blindspots: Kroatien bewirbt sich seit langem um die Aufnahme als EU-Staat in den Schengen-Raum. Politisch sieht es so aus, als würde das EU-Parlament einer Aufnahme bald zustimmen. Viele behaupten, die extreme Gewalt der kroatischen Grenzpolizei sei der Preis, der für die Aufnahme in die Festung Europa zu zahlen sei. Mit dem Beitritt zum Schengen-Raum werden die westeuropäischen Staaten mehr Mitverantwortung übernehmen und neue Kontrollmechanismen und Überwachungssysteme einführen. Dies mag Anlass zur Hoffnung sein. Andererseits verletzen Frontex oder Schengen-Staaten wie Polen und Ungarn oder andere auch das Völkerrecht. Welche Entwicklungen erwarten Sie an der kroatischen Grenze, wenn das Land in den Schengen-Raum aufgenommen wird?

Antonia Pindulić: Wir stimmen zwar zu, dass die Erweiterung des Schengen-Raums ein positiver Schritt zur Verbesserung der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sein könnte, doch sollte die Schengen-Mitgliedschaft Kroatiens von der sofortigen Beendigung der illegalen und gewaltsamen Zurückdrängung von PoM durch die kroatische Regierung abhängig gemacht werden. Eine solche Praxis an der baldigen Schengen-Grenze verstößt nicht nur direkt gegen die Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes, sondern stellt auch einen Verstoß gegen internationales und EU-Recht dar, einschließlich der Genfer Konvention über die Rechtsstellung von Flüchtenden.

Antonia Pindulić ist für das Zentrum für Friedensstudien in Zagreb/Kroatien tätig. Nikola Kovačević arbeitet als Menschenrechtsanwalt in Belgrad/Serbien. Blindspots ist seit 2021 Mitglied des BVMN.